Selbstladebüchse als Sportschütze: Was du beachten musst

Als Sportschütze kannst du eine Selbstladebüchse erwerben, wenn neben Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Sachkunde (§ 4 WaffG) dein Schießsportverband das Bedürfnis bescheinigt, die Waffe für eine Disziplin seiner Sportordnung zugelassen und für dich erforderlich ist und die Waffenbehörde dir die Erwerbserlaubnis in die Waffenbesitzkarte einträgt. Zusätzlich darf die Waffe nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein. Dieser Überblick erklärt die Begriffe allgemein; für deinen konkreten Fall sind Verband und Waffenbehörde die richtigen Ansprechpartner.
Warum die gelbe WBK hier nicht reicht
Sportschützen, die als gemeldetes Mitglied eines anerkannten Schießsportverbands schießen, erhalten nach § 14 Absatz 6 WaffG unter weiteren Voraussetzungen eine unbefristete Erlaubnis, die sogenannte gelbe Waffenbesitzkarte. Sie berechtigt zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und Perkussionswaffen. Halbautomatische Langwaffen stehen nicht in dieser Aufzählung.
Für eine Selbstladebüchse brauchst du deshalb vor dem Kauf eine eigene Erwerbserlaubnis. Nach § 10 Absatz 1 WaffG wird sie durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine vorhandene Karte erteilt, dabei sind Art, Anzahl und Kaliber anzugeben. Im Sprachgebrauch heißt das Voreintrag. Die Erlaubnis zum Erwerb gilt ein Jahr.
Das Bedürfnis: Verein, Verband und Nachweis
Ein Bedürfnis wird nach § 14 Absatz 2 WaffG bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem anerkannten Schießsportverband angehört. Für den Erwerb bescheinigt der Verband nach Absatz 3 im Kern drei Dinge:
- Du betreibst seit mindestens zwölf Monaten Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
- Du hast den Schießsport in einem Verein in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal in jedem ganzen Monat oder insgesamt 18-mal ausgeübt.
- Die Waffe ist für eine Disziplin nach der Sportordnung des Verbands zugelassen und erforderlich.
In der Regel dürfen innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Wer mehr als drei halbautomatische Langwaffen erwerben und besitzen möchte, braucht nach Absatz 5 zusätzlich eine Bescheinigung des Verbands, dass die weitere Waffe für weitere Sportdisziplinen benötigt wird oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist; außerdem musst du regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen haben.
Auch das Alter spielt eine Rolle. Die Erlaubnis zu Erwerb und Besitz zum Zweck des sportlichen Schießens wird nach § 14 Absatz 1 grundsätzlich erst ab 21 Jahren erteilt; Ausnahmen betreffen nur bestimmte Kleinkaliberwaffen und Einzellader-Flinten. Wer noch nicht 25 ist, legt für die erstmalige Erlaubnis außerdem ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vor; auch hier sind die genannten Kleinkaliberwaffen und Flinten ausgenommen (§ 6 Absatz 3 WaffG).
Sportordnung und „sportlich zugelassen“
Sportliches Schießen liegt nach § 15a WaffG vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Genehmigt werden die Sportordnungen vom Bundesverwaltungsamt. Dein Verband kann ein Bedürfnis also nur für Waffen bescheinigen, die in einer seiner Disziplinen vorgesehen sind. Welche das sind, erfährst du in deinem Verein oder direkt beim Verband.
Unabhängig davon schließt § 6 AWaffV bestimmte Waffen ganz vom sportlichen Schießen aus. Betroffen sind halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, wenn zusätzlich eine dieser Bedingungen zutrifft:
- Die Lauflänge beträgt weniger als 40 cm.
- Das Magazin sitzt hinter der Abzugseinheit, die sogenannte Bullpup-Bauweise.
- Bei Langwaffen ist die Hülse der verwendeten Munition kürzer als 40 mm.
Für die Beurteilung ist das Bundeskriminalamt zuständig. Deshalb gibt es von vielen Modellen eigene Sportversionen, die sich äußerlich von der Behördenwaffe unterscheiden. Bei den B&T-Sportmodellen im Shop sind das laut Produktangaben etwa der geschlossene Handschutz und bei der APC9 eine feste statt klappbare Schulterstütze. Willst du an einer solchen Waffe später Teile tauschen, die ihr Aussehen verändern, sprich vorher mit Verband oder Büchsenmacher.
Magazine: die Grenze von zehn Patronen
Nach § 6 Absatz 1 Nr. 3 AWaffV sind halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin für mehr als zehn Patronen vom Schießsport ausgeschlossen. Diese Regel nennt kein Kaliber, sie betrifft also auch Kleinkaliber. Zusätzlich zählen Zentralfeuer-Wechselmagazine für Langwaffen mit einer Kapazität über zehn Patronen nach Anlage 2 WaffG grundsätzlich zu den verbotenen Gegenständen; für Kurzwaffen liegt die Grenze bei 20 Patronen.
Wichtig bei 9-mm-Karabinern: Ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt nur dann als Kurzwaffenmagazin, wenn du keine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe hast, in der es verwendet werden kann; andernfalls gilt die Grenze von zehn Patronen. Die Sportversionen im Shop werden laut Produktangaben mit 10-Schuss-Magazinen geliefert.
Beispiele aus dem Sortiment
| Modell | Kaliber | Lauflänge | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Haenel CR223 | .223 Rem | 423 mm | indirekter Gasdrucklader, aus Suhl |
| B&T APC223 Pro Sport | .223 Rem | 308 mm | Sportversion mit geschlossenem Handschutz |
| B&T APC9 Sport DE | 9 mm Luger | 270 mm | Masseverschluss, feste Schulterstütze |
| B&T SPC9 Sport DE | 9 mm Luger | 270 mm inkl. Kompensator | Ladehebel hinten wie beim AR-15 |
| Nordic Components 22RB | .22 lr | 16 Zoll | Wechselsystem für AR-15-Lower |
Die Haenel CR223 mit 423-mm-Lauf ist eine Büchse im AR-15-Stil. Haenel bietet sie mit Läufen von 10,5 bis 16,65 Zoll an; im Shop steht die Ausführung mit 423 mm (16,65 Zoll), deren Lauf über der 40-cm-Grenze aus § 6 AWaffV liegt. Die B&T APC223 Pro Sport ist laut Produktangaben die Sportversion der .223 aus der APC-Familie; ihr Lauf liegt mit 308 mm unter 40 cm, entscheidend ist hier also die Beurteilung der äußeren Form.
In 9 mm Luger stehen die B&T APC9 Sport DE und die B&T SPC9 Sport DE zur Wahl, laut Produktangaben beide mit Aimpoint Micro T1 und drei 10-Schuss-Magazinen. Die SPC9 folgt mit dem Ladehebel hinten der Bedienlogik des AR-15, die APC9 der klassischen APC-Linie.
Einen Sonderfall bildet das Nordic Components 22RB, ein Kleinkaliber-Wechselsystem für AR-15-Lower. Es enthält Lauf und Verschluss, also wesentliche Teile, die nach Anlage 1 WaffG der Schusswaffe gleichstehen. Der Erwerb ist damit erlaubnispflichtig; wie es eingetragen wird, fragst du vor dem Kauf bei deiner Waffenbehörde nach. Weitere Modelle findest du in den Kategorien Halbautomaten und Langwaffen.
Der Ablauf in vier Schritten
- Bedürfnisbescheinigung beim Verband beantragen, mit Waffenart, Kaliber und Disziplin.
- Voreintrag bei der Waffenbehörde beantragen. Die Erwerbserlaubnis gilt ein Jahr.
- Waffe beim Fachhändler erwerben. Waffen dürfen nach § 34 WaffG nur an Berechtigte überlassen werden, deshalb prüfen wir deine Erlaubnis vor der Übergabe. Der Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands, die Abholung in Kronberg ist möglich.
- Den Erwerb binnen zwei Wochen bei der Behörde anzeigen (§ 37a WaffG). Das gilt auch, wenn du später ein wesentliches Teil austauschst.
Häufige Fragen
Brauche ich für jede Selbstladebüchse einen Voreintrag?
Als Sportschütze ja. Halbautomatische Langwaffen fallen nicht unter die Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 WaffG. Die Erwerbserlaubnis muss Art, Anzahl und Kaliber der Waffe abdecken, die du kaufen willst.
Darf ich im Verein Magazine mit mehr als zehn Patronen nutzen?
Für den Schießsport mit halbautomatischen Langwaffen nicht, das schließt § 6 AWaffV aus. Zentralfeuer-Wechselmagazine für Langwaffen über zehn Patronen sind zudem grundsätzlich verboten. Ob in deinem Fall eine Ausnahme greift, kann nur die Behörde beantworten.
Ist jede Selbstladebüchse in .223 Rem für den Sport erlaubt?
Nein. Die Waffe muss in einer Disziplin der Sportordnung deines Verbands vorgesehen sein und darf nicht nach § 6 AWaffV ausgeschlossen sein. Lass dir vor dem Kauf von deinem Verband bestätigen, dass die gewählte Ausführung für deine Disziplin in Frage kommt.
Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Beitrag nicht. Im Laden in Kronberg im Taunus zeigen wir dir aber gern, welche Sportausführungen wir führen und worin sie sich unterscheiden. Bring deine Unterlagen mit, dann kannst du deine Büchse nach Prüfung direkt bei uns abholen. Offene Rechtsfragen klärst du mit deinem Verband oder deiner Waffenbehörde.



